Fachgutachten

im Auftrag von Gerichten, Unternehmen und Privatpersonen

Seit 1996 ist ein Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit die Erstellung betriebswirtschaftlicher Gutachten in folgenden Themenkreisen:

  • Feststellung des Gesamt- oder Anteilswertes von gewerblichen Unternehmen sowie Freiberuflerpraxen im Rahmen von Vermögensauseinandersetzungen
  • Ermittlung des entgangenen Gewinns bzw. Deckungsbeitrags bei Schaden- und Verdienstausfall-Auseinandersetzungen
  • Feststellung der betriebswirtschaftlichen Grundlagen zur Ermittlung des Ausgleichsanspruches des Handelsvertreters nach § 89 b HGB
  • Ermittlung der ersparten Aufwendungen aufgrund des Kündigungsrechtes des Bestellers (Werkvertrag) nach § 649 BGB bzw. § 8 VOB/B
  • Feststellung der angemessenen Entschädigung bei Kündigung von Werkverträgen durch den Auftragnehmer entsprechend § 642 BGB bzw. § 9 VOB/B
  • Gutachtenerstellung zu diversen weiteren betriebswirtschaftlichen Fragestellungen

Information für alle Damen und Herren Richter

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