Fachgutachten
im Auftrag von Gerichten, Unternehmen und Privatpersonen
Seit 1996 ist ein Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit die Erstellung betriebswirtschaftlicher Gutachten in folgenden Themenkreisen:
- Feststellung des Gesamt- oder Anteilswertes von gewerblichen Unternehmen sowie Freiberuflerpraxen im Rahmen von Vermögensauseinandersetzungen
- Ermittlung des entgangenen Gewinns bzw. Deckungsbeitrags bei Schaden- und Verdienstausfall-Auseinandersetzungen
- Feststellung der betriebswirtschaftlichen Grundlagen zur Ermittlung des Ausgleichsanspruches des Handelsvertreters nach § 89 b HGB
- Ermittlung der ersparten Aufwendungen aufgrund des Kündigungsrechtes des Bestellers (Werkvertrag) nach § 649 BGB bzw. § 8 VOB/B
- Feststellung der angemessenen Entschädigung bei Kündigung von Werkverträgen durch den Auftragnehmer entsprechend § 642 BGB bzw. § 9 VOB/B
- Gutachtenerstellung zu diversen weiteren betriebswirtschaftlichen Fragestellungen